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Aufstiegsbonus (Meisterbonus)
Die saarländische Landesregierung würdigt den Abschluss einer IHK-Fortbildungsprüfung mit einer Bonuszahlung in Höhe von 1.000,- Euro. Der Bonus wird für Fortbildungsqualifikationen gewährt, die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis voraussichtlich zum 31.12.2022 erfolgreich abgeschlossen werden, sofern keine Verlängerung dieses Programms beschlossen wird.
Die Fortbildungsqualifikation muss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Niveau 6 oder 7, verbindlich zugeordnet sein. Hierbei ist deren Ausweis im öffentlichen DQR-Verzeichnis (www.dqr.de). Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland nachgewiesen werden.
Die Fortbildungsqualifikation muss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Niveau 6 oder 7, verbindlich zugeordnet sein. Hierbei ist deren Ausweis im öffentlichen DQR-Verzeichnis (www.dqr.de). Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss bei Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung im Saarland nachgewiesen werden.
Information zum Antragsverfahren
Die IHK Saarland bearbeitet ausschließlich Anträge, die sich auf Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern beziehen. Bezieht sich der Antrag auf eine Prüfung, die vor einer anderen IHK abgelegt wurde, kann der Aufstiegsbonus nur dann bewilligt werden, wenn der betreffende Fortbildungsabschluss im Saarland nicht angeboten wird.
Sofern die Prüfung von der IHK Saarland zu mindestens einem Termin im laufenden Kalenderjahr angeboten wird, muss ein Antrag auf die Gewährung des Aufstiegsbonus abgelehnt werden. Dies gilt unabhängig von sonstigen Sachgründen und auch, wenn das Prüfungsverfahren vor der IHK Saarland begonnen und vor einer anderen IHK zu Ende geführt wurde.
Der Antrag kann frühestens nach dem Zugang des abschließenden Prüfungsergebnisbescheides gestellt werden. Der Antrag ist spätestens binnen drei Monaten nach Datum der Ergebnisfeststellung zu stellen (Antragsfristablauf!).
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland reichen folgende Unterlage ein:
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland wenden sich bei Fragen bitte direkt an die im Prüfungsbescheid bzw. im laufenden Schriftverkehr angegebene Sachbearbeiterin.
Sofern die Prüfung von der IHK Saarland zu mindestens einem Termin im laufenden Kalenderjahr angeboten wird, muss ein Antrag auf die Gewährung des Aufstiegsbonus abgelehnt werden. Dies gilt unabhängig von sonstigen Sachgründen und auch, wenn das Prüfungsverfahren vor der IHK Saarland begonnen und vor einer anderen IHK zu Ende geführt wurde.
Der Antrag kann frühestens nach dem Zugang des abschließenden Prüfungsergebnisbescheides gestellt werden. Der Antrag ist spätestens binnen drei Monaten nach Datum der Ergebnisfeststellung zu stellen (Antragsfristablauf!).
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland reichen folgende Unterlage ein:
- Offizielles Antragsformular
- Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
- Offizielles Antragsformular
- Kopie des Prüfungszeugnisses
- Freigabeerklärung zum Datenabgleich mit der prüfenden Stelle
- Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis (beidseitig)
Prüfungsabsolventen der IHK Saarland wenden sich bei Fragen bitte direkt an die im Prüfungsbescheid bzw. im laufenden Schriftverkehr angegebene Sachbearbeiterin.
Wichtige Versandhinweise:
Sie können Ihre Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail-Anlagen (Foto oder PDF) an den u. a. Ansprechpartner
oder auf dem Postweg an uns senden.
Dabei ist maßgeblich, dass Ihr Antrag fristgerecht (s.o.) bei uns eingeht. Der Antragsteller trägt das Risiko für die rechtzeitige Zustellung, egal auf welchem Versandweg!
Dies gilt auch, falls Ihre E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird oder wenn Ihre Sendung auf dem Postweg verloren gehen sollte.
Sofern Ihr Antrag erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bei uns ankommt, ist dieser, gemäß geltender Vorschriften des Zuwendungsgebers, abzulehnen.
Unsere Empfehlungen:
oder auf dem Postweg an uns senden.
Dabei ist maßgeblich, dass Ihr Antrag fristgerecht (s.o.) bei uns eingeht. Der Antragsteller trägt das Risiko für die rechtzeitige Zustellung, egal auf welchem Versandweg!
Dies gilt auch, falls Ihre E-Mail aus technischen Gründen nicht zugestellt wird oder wenn Ihre Sendung auf dem Postweg verloren gehen sollte.
Sofern Ihr Antrag erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bei uns ankommt, ist dieser, gemäß geltender Vorschriften des Zuwendungsgebers, abzulehnen.
Unsere Empfehlungen:
- Senden Sie uns Ihren Antrag möglichst frühzeitig zu, sobald das Prüfungsergebnis vorliegt.
- Fragen Sie bei uns nach, falls Sie binnen 14 Tagen nach Einsendung keine Bestätigung (per E-Mail) oder einen Bescheid (per Post) erhalten haben.
- Sollten Sie Ihren Antrag kurz vor Fristablauf stellen, geben Sie diesen bestenfalls persönlich bei uns ab und lassen sich den Eingang bestätigen!