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Ägypten: Ende der Akkreditivpflicht zum 1.1.2023 angekündigt – Cash-against Documents wieder möglich
08.12.2022
Bis 31. Dezember 2022 will die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig aufheben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Exporte nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z.B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ wieder möglich.
Hintergrund: Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten.
Ansprechpartnerin:
May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Tel.: +202 3333 8452
E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com
Hintergrund: Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten.
Ansprechpartnerin:
May Khattab
Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
Tel.: +202 3333 8452
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