Jahreabschluss
Einreichung von Jahresabschlüssen
06.12.2022
Die Rechnungslegungsunterlagen sind ab dem 1. August 2022 direkt beim Unternehmensregister einzureichen und nicht mehr wie bisher beim Bundesanzeiger. Der Abruf von Rechnungslegungsunterlagen im Unternehmensregister ist ab dann ohne Gebühren möglich. Stattdessen werden die Gebühren für die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen im Unternehmensregister durch Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB bzw. für die Einstellung von Unternehmensberichten erhoben. Geändert wurden auch die Formatvorgaben zur Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen und die Art des Übermittlungsweges. Die Änderungen des u. a. § 325 HGB sind erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen sowie Unternehmensberichte für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden! Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben, melden Sie sich gerne bei Herrn Karl, Tel.: +49 681 9520-610.