Fünf vor Zwölf - 5vor12
Verjährung: Der Countdown läuft
22.11.2022
Das Jahresende nähert sich. Der letzte Tag des Jahres ist häufig auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es spätestens jetzt an der Zeit zu prüfen, ob es offene Forderungen gibt und wann diese verjähren. Grundsätzlich unterfallen Zahlungsansprüche einer dreijährigen Verjährungsfrist. Das Gesetz selbst sieht für einzelne Ansprüche andere Verjährungsfristen vor. So gelten für Gewährleistungsrechte im Kauf- bzw. Werkvertragsrecht andere Fristen. Jeder, der Inhaber von Forderungen ist, ist deshalb gut beraten jetzt zu überprüfen, ob „seine“ Fristen zum 31.12. dieses Jahres ablaufen. Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden und beispielsweise Zahlungsklage erheben oder den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.